UVV-Prüfung elektrischer Maschinen

UVV steht für Unfallverhütungsvorschriften.

Als Unternehmen sind Sie dazu verpflichtet Ihre Maschinen einer regelmäßigen Prüfung durch einen ausgewiesenen Fachmann zu unterziehen. Hier wird darauf geachtet, das die Maschinen elektrisch und mechanisch keine Mängel aufweisen, d.h. sind z.B. Anschlussleitung oder Werkzeugaufnahme (z.B. Bohrfutter) in Ordnung. Wir prüfen jegliche Art von Maschinen, egal ob bei uns im Haus oder bei Ihnen vor Ort, bei stationären Geräten.


BGV A3/DIN VDE0701-0702

ist die Prüfung nach Instandsetzung, oder Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte.

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate.
  • Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, auf Baustellen, Werkstätten und z.B. Fertigungshallen mindestens einmal jährlich
  • Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel sollten alle 4 Jahre geprüft werden.
  • Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in Betriebsstätten, Anlagen und Räumen besonderer Art sollten jährlich geprüft werden.

ortsveränderliche Geräte sind z.B.

  • Bohrmaschinen
  • Winkelschleifer
  • Schweißgeräte
  • Verlängerungskabel oder Kabeltrommeln
  • und alle andere handgeführte Elektrowerkzeuge- und Geräte

ortsfeste Elektrogeräte sind z.B.

  • Verteilungen
  • Säulenbohrmaschinen
  • Drehbänke
  • Pressen
  • und alle andere ortsfeste Maschinen


(ortsfeste Maschinen: Dies sind Maschinen die auf Grund ihrer Größe, festen Installation oder Gewicht nicht bewegt werden können)

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